Gemeinderat

Nachrichten des Gemeinderates Ahrbrück

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Am 21.08.2019, 19.00 Uhr, wurde in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Ahrbrück der neue Gemeinderat in Amt und Würden gestellt. Gleichzeitig wurde der in Urwahl gewählte Ortsbürgermeister, Walter Radermacher, der 1. Beigeordnete Karl-Heinz Hermes und der 2. Beigeordnete Guido Galle vereidigt.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ahrbrück für das Jahr 2011 vom 14. April 2011

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), am 24. März 2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.152.424 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwändungen auf 1.209.195 Euro

der Jahresüberschuss auf ./. 56.771 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.019.307 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf 997.213 Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 22.094 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.500 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 106.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ./. 95.500 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 81.306 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.900 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 73.406 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.111.113 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.111.113 Euro

die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf 285 v.H.

Grundsteuer B auf 338 v.H.

Gewerbesteuer auf 352 v.H.

Zweitwohnungssteuer 10 v.H. des jährlichen Mietaufwandes

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 45 Euro

für den zweiten Hund 75 Euro

für jeden weiteren Hund 140 Euro

für den ersten sog. Kampfhund 307 Euro

für den zweiten sog. Kampfhund 512 Euro

für jeden weiteren sog. Kampfhund 767 Euro

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2009 3.210.000 Euro

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 3.225.000 Euro

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 3.117.600 Euro

Altenahr/Ahrbrück, 14. April 2011

Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr

Haag, Bürgermeister

Ortsgemeinde Ahrbrück

Seul, Ortsbürgermeister

Hinweis

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, 20.04.2011 bis einschließlich Montag, 02.05.2011 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr, Roßberg 3, Zimmer 207, öffentlich aus.

Altenahr, 14. April 2011

Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr

Haag, Bürgermeister

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